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Personalakte und Löschfristen: So vermeiden Sie Datenschutzrisiken und Bußgelder

Aufbewahrungsfristen von Personalakten: Das sollte man über Arbeitsverträge & Co. wissen

Personalakte und Löschfristen: So vermeiden Sie Datenschutzrisiken und Bußgelder
9:09

 

Unternehmen verwalten eine Vielzahl unterschiedlicher Personalunterlagen: Bewerbungsunterlagen, Sozialversicherungsunterlagen, Krankheitsbescheinigungen oder Urlaubsanträge gehören dazu. Die große Herausforderung dabei: Die Personalakte, in der diese Unterlagen aufbewahrt werden, ist an festgelegte Aufbewahrungs- und Löschfristen gebunden. Diese sorgen dafür, dass sensible Daten nicht unnötig lange aufbewahrt und irgendwann zum Risiko für das Unternehmen werden. Dennoch sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Personalakten innerhalb definierter Aufbewahrungsfristen bereitzuhalten. Ideal für die Archivierung eignet sich die digitale Personalakte, die ein revisionssicheres Fristenmanagement bietet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufbewahrungspflichten für Personalunterlagen gelten, wie lange Personalakten aufbewahrt werden müssen und warum ein professionelles Dokumentenmanagement für das Personalmanagement essenziell ist.

Aufbewahrungs- und Löschfristen der Personalakte

Die korrekte Handhabung von gesetzlichen Löschfristen und Aufbewahrungsfristen in Bezug auf die Personalakte ist ein zentraler Bestandteil der Dokumentenverwaltung. Sie erfordert präzises Wissen über die entsprechenden Gesetze und Regelungen. Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick über die relevanten Fristen und gesetzlichen Grundlagen, die bei der Verwaltung von Personalunterlagen zu beachten sind:

Unterlagen

Regelung/Gesetzesgrundlage

Löschfrist/Aufbewahrungsfrist

Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Unterlagen

Der Arbeitsvertrag unterliegt keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Die Bewahrung empfiehlt sich dennoch während der Beschäftigungszeit sowie bis zu 10 Jahre danach.

Aufbewahrungsfrist: Bis zu 10 Jahre

Lohn- und Gehaltsunterlagen

Gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Lohn- und Gehaltsabrechnungen richtet sich nach steuerrechtlichen Vorschriften (§ 257 HGB, § 147 AO).

Aufbewahrungsfrist: 6 bis 10 Jahre

Unterlagen zur Sozialversicherung

Sozialversicherungsnachweise und Beitragsmeldungen müssen gemäß § 28f SGB IV für 10 Jahre aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre

Abmahnungen

Abmahnungen sind aus der Personalakte zu entfernen, sobald sie für das Arbeitsverhältnis keine Bedeutung mehr haben, z. B. wenn die Abmahnung ihre Wirkung verloren hat.

Löschfrist: Nach angemessener Zeit oder Ende des Arbeitsverhältnisses

Bewerbungen

Nach § 15 AGG können abgelehnte Bewerber innerhalb von 6 Monaten Ansprüche geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist sollten die Daten gelöscht werden.

Löschfrist: 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens

Urlaubsunterlagen und Arbeitszeit-Dokumentation

Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG müssen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit und Urlaubsunterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Aufbewahrungsfrist: 2 Jahre

Unfallberichte

Für betriebliche Unfallberichte gilt, soweit nicht in Rechtsvorschriften explizit andere Fristen genannt sind, eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren (§ 193 Abs. 2 SGB VII).

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Rechtliche Grundlagen: Aufbewahrung von Personalakten

Die Aufbewahrungs- und Löschfristen, die für Personalakten gelten, basieren auf unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben, die sich auf bestimmte Aspekte der Personalakten beziehen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen:

1. DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie es für den ursprünglichen Zweck erforderlich ist. Nach Erfüllung des Zwecks, beispielsweise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sind Daten zu löschen, sofern keine anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

2. Arbeitsrecht

Nach arbeitsrechtlichen Vorgaben können bestimmte Daten aus der Personalakte als Beweismittel aufbewahrt werden. Zum Beispiel, um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder etwaige Klagen vor dem Arbeitsgericht abzuwehren.

3. Steuerrecht

Das Steuerrecht, insbesondere die Abgabenordnung (AO), sieht für bestimmte Unterlagen wie Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsnachweise eine Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren vor, um die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Überprüfung durch Behörden zu gewährleisten.

Aufbewahrungsfristen vs. Löschfristen

Die Differenzierung zwischen Aufbewahrungs- und Löschfristen ist essenziell, weil Aufbewahrungsfristen die gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltung von Dokumenten für Prüfungs- und Nachweiszwecke regeln, während Löschfristen sicherstellen, dass Daten nach Ablauf ihrer rechtlichen oder geschäftlichen Relevanz gelöscht werden, um Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Das bedeutet:

  • Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume, während derer Arbeitgeber bestimmte Dokumente aufbewahren müssen. Beispiele:
    • Arbeitsvertrag: mindestens 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses (Verjährungsfrist nach § 195 BGB).
    • Lohnabrechnungen: 6 bis 10 Jahre (steuerrechtliche Anforderungen).
    • Sozialversicherungsnachweise: 10 Jahre.
  • Löschfristen treten ein, sobald die Aufbewahrungspflicht endet. Danach müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, um die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen.

Aufbewahrungsfristen und Löschung: Daten in Personalakten

Die Löschung von Daten in Personalakten richtet sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Personalakten, die je nach Dokumenttyp variieren. Beispielsweise müssen Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Steuerunterlagen in der Regel zehn Jahre, während Arbeitsverträge und andere personalbezogene Dokumente bis zu sechs Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufbewahrt werden (Aufbewahrung Personalakten nach Austritt).

Revisionssichere Löschung gemäß Retention Policy

Nach Ablauf dieser Fristen sind Arbeitgeber verpflichtet, die Daten gemäß einer Retention Policy revisionssicher zu löschen, um den Schutz der Belegschaftsdaten zu gewährleisten. Bei digitalen Personalakten gilt zusätzlich, dass Originale nur aufbewahrt werden müssen, wenn rechtliche Anforderungen dies erfordern, was ein effektives Fristenmanagement erfordert.

Sensible Daten: Für Personalakten gibt es verschiedenste Aufbewahrungsfristen, um diese Daten zu schützen.

Digitale Personalakte: optimale Lösung zur Fristeneinhaltung

Die digitale Personalakte bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der klassischen Papierakte, insbesondere bei der Verwaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen. Die Hauptvorteile sind:

  1. Automatisiertes Fristenmanagement: Digitale Systeme können Löschfristen automatisiert überwachen und rechtzeitig anstehende Löschungen anzeigen oder eigenständig durchführen. Dadurch entfällt der manuelle Aufwand.
  2. Revisionssicherheit: Moderne digitale Personalakten erfüllen die Anforderungen an revisionssichere Aufbewahrung. Dokumente werden unveränderbar archiviert und bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Frist verfügbar.
  3. Transparenz und Kontrolle: Arbeitgeber behalten den Überblick über die Belegschaftsdaten und können sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
  4. Effiziente Verwaltung nach Austritt: Die Aufbewahrung von Personalakten nach Austritt wird durch die digitale Struktur erheblich vereinfacht. Die Unterlagen werden digital archiviert und nach Ablauf der Frist automatisch entfernt.

PAPERLESS SOLUTIONS: Partner für die digitale Personalakte

paperless solutions ist der ideale Partner für Unternehmen, die ihre Personalakte digitalisieren und ihre Dokumentenprozesse optimieren möchten. Die digitale Personalakte von paperless solutions gewährleistet die automatisierte Einhaltung gesetzlicher Lösch- und Aufbewahrungsfristen und unterstützt Unternehmen dabei, Compliance-Anforderungen mühelos zu erfüllen.

Unternehmen den Weg in eine papierlose Zukunft ebnen

Darüber hinaus ermöglicht das System eine sichere und standortunabhängige Verwaltung von Dokumenten, inklusive Zugriffskontrollen, die sensible Daten nur autorisierten Personen zugänglich machen. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bietet paperless solutions maßgeschneiderte Lösungen, die komplexe Prozesse effizient automatisieren und Unternehmen den Weg in eine papierlose Zukunft ebnen.

Fazit: Sensible Unterlagen fristgerecht archivieren/löschen

Die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen in der Personalakte ist essenziell, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den Datenschutz zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen sensible Unterlagen wie Lohnabrechnungen oder Bewerbungen fristgerecht archivieren und nach Ablauf der Fristen revisionssicher löschen. Eine Software für die digitale Personalakte bietet hierbei deutliche Vorteile, da sie ein automatisiertes Fristenmanagement ermöglicht und gleichzeitig die Anforderungen an Datenschutz und Revisionssicherheit erfüllt.

Was passiert, wenn ich die Löschfristen für Personalakten nicht einhalte?

Wenn Sie die Löschfristen für Personalakten nicht einhalten, riskieren Sie Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), was erhebliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitnehmer haben nämlich ein Recht auf Vergessen und nicht mehr relevante oder unrechtmäßig gespeicherte Daten müssen gelöscht werden. Zudem kann die Nichteinhaltung der Aufbewahrungsfristen für Personalunterlagen zu Problemen bei Nachweispflichten, wie beispielsweise im Fall von Verjährungsfristen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, führen.

Gilt das Recht auf Vergessen für alle Daten in der Personalakte?

Das „Recht auf Vergessen" gemäß DSGVO gilt nicht uneingeschränkt für alle Daten in der Personalakte, da gesetzliche Aufbewahrungsfristen und Compliance-Vorgaben wie die Aufbewahrungspflicht für Personalunterlagen vorrangig sind. Daten wie Arbeitsverträge, Abrechnungen oder Nachweise müssen innerhalb festgelegter Fristen, wie der Aufbewahrungsfrist für Arbeitsverträge (bis zu 10 Jahre), archiviert werden, bevor sie datenschutzkonform gelöscht werden können.

Welche Daten dürfen nach der Kündigung noch in der Personalakte gespeichert werden?

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen in der Personalakte nur noch solche Daten gespeichert werden, für die gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten, wie z. B. Lohnabrechnungen (6 Jahre) oder steuerrechtlich relevante Unterlagen (10 Jahre), sowie Dokumente, die zur Abwehr potenzieller rechtlicher Ansprüche notwendig sind. Alle anderen personenbezogenen Daten sind gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach Ablauf der Löschfristen aus der Personalakte zu entfernen, um die Arbeitnehmerrechte zu wahren und die rechtlichen Anforderungen an die Dokumentenvernichtung zu erfüllen.

Kann ich die Löschfristen für Personalakten verlängern?

Die Löschfristen für Personalakten können grundsätzlich nicht willkürlich verlängert werden, da sie sich an gesetzliche Vorgaben wie Aufbewahrungsfristen von Arbeitsverträgen und anderen Personalunterlagen orientieren. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn rechtliche Anforderungen, wie laufende Gerichtsverfahren oder Nachweispflichten, dies rechtfertigen, und muss im Rahmen einer revisionssicheren Verfahrensdokumentation sowie unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Einwilligung des Mitarbeiters erfolgen.

 

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