Wie halten Unternehmen die Aufbewahrungspflicht ein?
Die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen kostet Unternehmen, die noch mit Papierakten arbeiten, viel Zeit und Platz. Digitale Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) wie d3ecm von PAPERLESS SOLUTIONS als digitales Archiv sind eine komfortable Möglichkeit, relevante Geschäftspapiere einer rechts- und revisionssicheren Archivierung zuzuführen.
Akten GoBD-konform im digitalen Archiv archivieren
Die digitale Transformation hat bei vielen Unternehmern und Gewerbetreibenden bereits zu einem Umdenken geführt: weg vom physischen Aktenarchiv – hin zum GoBD-konformen, digitalen Archiv. „Scan to shredder“ ist ein möglicher erster Schritt zum papierlosen Büro. PAPERLESS SOLUTIONS macht all das möglich.
Aufbewahrungspflicht mit Verfahrensdokumentation
Mit einem GoBD-konformen, digitalen Archiv ist die rechtssichere und revisionssichere Aufbewahrung und Archivierung von Dokumenten einfach und platzsparend möglich. PAPERLESS SOLUTIONS integriert in wenigen Schritten eine Verfahrensdokumentation in Unternehmen, um im Falle einer Kontrolle die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Aktenführung gewährleisten zu können.
Aufbewahrungspflicht in der Buchhaltung mit DMS umsetzen
Die zentralen Aspekte bei der GoBD-konformen Buchhaltung lassen sich mit einem Dokumentenmanagement-System umsetzen. Ein gutes Hilfsmittel für den Einstieg ist die Einführung der digitalen Akte. Thematisch zusammengehörende Dokumente und Daten können so strukturiert nach Aktenplan abgespeichert und dauerhaft archiviert werden.
Geschäftspapiere und Datenträger richtig entsorgen
Für die Vernichtung von Akten und digitalen Datenträgern gilt die DIN-Norm 66399. Sie klassifiziert Dokumente in Papierform oder auf digitalen Datenträgern in Schutzstufen, die von Stufe 1 (interne Dokumente) bis Stufe 7 (streng geheim) reichen.
Aufbewahrungspflicht impliziert richtige Vernichtung
Beim Vernichten von Papierakten gilt: Sie sollten so geschreddert werden, dass ein nachträgliches Zusammensetzen ausgeschlossen ist. Je höher die Schutzstufe ist, desto kleiner sind Dokumente zu schreddern. Das kann im Unternehmen selbst mit einem speziellen Aktenvernichter geschehen. Es gibt aber auch Dienstleister, die auf die Entsorgung von Akten spezialisiert sind.
Für digitale Datenträger, die unternehmensinterne Dokumente enthalten und nicht mehr benötigt werden, gilt dasselbe. Sie sind ebenfalls je nach Schutzstufe zu zerkleinern.
Vorteile eines digitalen Archivs bei der Aufbewahrungspflicht
Ein digitales Archiv lässt sich entweder auf digitalen Datenträgern on-premesis, oder in der Cloud auf gemietetem Server-Speicherplatz einrichten. Die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen in einem DMS bietet allerlei Vorteile hinsichtlich der Aufbewahrungspflicht gegenüber dem Papierarchiv. Dazu gehören:
- Datenschutz und Datensicherheit durch Zugriffsbeschränkungen
- Hinterlegen von Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Daten
- Sofortige Verfügbarkeit, Lesbarkeit und Auswertbarkeit
- Schnelle Auffindbarkeit durch Volltextsuche
- Versionierung macht Änderungen an Dokumenten nachvollziehbar
- Originaldokumente bleiben immer erhalten
- Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit von wirtschaftlichen Vorgängen durch digitale Akten
- DSGVO- und GoBD-konforme Archivierung, z.B. im DMS d3ecm
Fazit
Die digitale Archivierung ist für Unternehmen die optimale Lösung, um revisionssicher Aufbewahrungsfristen einzuhalten und zugleich dem Datenschutz und der Datensicherheit zu entsprechen. In einem DMS gelingt die revisionssichere Aufbewahrung von Dokumenten in digitalen Akten schnell, effizient sowie DSGVO- und GoBD-konform. Das heißt: Wann immer eine Unternehmensprüfung ansteht oder Dokumente aus anderen Gründen angefordert werden, sind alle Daten stets so aufbereitet, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie sind schnell verfügbar, vollständig, systematisch geordnet und sofort lesbar und auswertbar.