In welcher Form müssen Sie Dokumente aufbewahren?
Das Wichtigste vorweg: Für die Dauer der Aufbewahrungsfrist sind alle relevanten geschäftlichen Dokumente auffindbar, lesbar, chronologisch, nachvollziehbar und vollständig aufzubewahren. Diese Vorschriften gelten für digitale Unterlagen wie auch für physische Akten. So ist sichergestellt, dass Prüfer die Unterlagen gemäß Steuerrecht „in angemessener Zeit“ sichten und auswerten können.
Geschützte Verwahrung von Papierakten in Deutschland
Für Papierdokumente mit Geschäftsbezug sieht die Gesetzgebung außerdem eine verpflichtende Verwahrung in Deutschland vor. Hinzu kommt, dass diese Original-Unterlagen vor Feuer, Wasser und Feuchtigkeit zu schützen sind, um deren Erhalt und Lesbarkeit zu gewährleisten. Für Belege auf Thermokopierpapier müssen Sie beispielsweise zusätzlich Fotokopien beifügen.
Digitale Akten auch außerhalb Deutschlands speichern
Für digital archivierte Geschäftsunterlagen gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Diese Unterlagen dürfen Sie auch auf Servern außerhalb Deutschlands aufbewahren.
Dabei sind digitale Originale ausschließlich digital zu archivieren. Kopien auf Papier reichen nicht aus. Besonders geeignet ist ein digitales Dokumentenmanagement-System, das on-premises oder als Cloud-Lösung zur Verfügung steht.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen richtig ein
Ordner enthalten geschlossene Vorgänge
Ordner erfordern Ordnung. Das gilt für physische wie auch für digitale Ordner, in denen Unternehmen ihre Akten, Daten und Dokumente, ihre Verträge, Rechnungen und Buchungsbelege aufbewahren. Dabei ist zu beachten, dass Sie nicht restlos alle Dokumente archivieren sollten, die vermeintlich wichtig sein könnten. Denn: Nicht jeder Brief ist ein Geschäftsbrief und nicht jeder Beleg ein Buchungsbeleg. Eine Übersicht über zu archivierende Unterlagen bietet Ihnen die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Akten richtig strukturieren und aufbewahren
Grundsätzlich gilt: Fassen Sie in Ihren physischen oder digitalen Akten geschlossene Vorgänge zusammen und achten Sie auf Vollständigkeit, Richtigkeit und die richtige chronologische Reihenfolge. Stellen Sie sicher, dass jede Veränderung an Ihren Unterlagen nachvollziehbar ist. Registerkarten helfen Ihnen dabei, den Inhalt Ihrer Akten systematisch in Kategorien zu gliedern.
Aktenplan hilft bei viele unterschiedlichen Dokumentenarten
Eine gute Möglichkeit, Ordnung in Ihren Akten zu schaffen, ist ein Aktenplan. Je mehr Personen einen Vorgang bearbeiten und je mehr unterschiedliche Dokumentenarten anfallen, desto sinnvoller ist ein Aktenplan für die einheitliche Einsortierung und das schnelle Auffinden von Schriftstücken. Ein guter Grund, über einen Aktenplan nachzudenken, ist beispielsweise die Einführung eines DMS, um ein papierloses Büro mit digitalem Archiv zu schaffen.
Aufbewahrungspflicht: GoBD- und DSGVO-konform einhalten
Ein DMS unterstützt Sie bei der Umsetzung eines Aktenplans, weil es schon beim Dokumenteneingang automatisch Dokumente in die dafür vorgesehenen Akten einsortiert. Veränderungen an Dokumenten bleiben nachvollziehbar. Die Vorgänge werden lückenlos, nachvollziehbar und revisionssicher nach den GoBD vor Manipulation geschützt archiviert.
Einschränkbare Zugriffsrechte stellen zudem den Datenschutz gemäß DSGVO sicher. Außerdem lassen sich schon beim Anlegen digitaler Akten die Aufbewahrungsfristen hinterlegen, so dass nichts in Vergessenheit gerät.
Aufbewahrungsfrist einhalten: Beispiel Personalakten
Die Aufbewahrungsfristen für Personalakten dienen der Beweissicherung. Sie ermöglichen eine nachträgliche Aufklärung, falls es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch mal zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen sollte. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Bestandteile der Personalakte deutlich in der Dauer ihrer Aufbewahrungsfristen.
Ernste Konsequenzen bei Verstoß gegen Aufbewahrungspflicht
Es gibt arbeitsrechtliche, aber auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Dokumente, die zwischen wenigen Monaten und zehn Jahren aufzubewahren sind. Das Aufheben dieser Unterlagen ist Teil der unternehmerischen Buchführungspflicht. Verstöße gegen diese Pflicht ziehen ernste Konsequenzen nach sich.
Automatisiertes Fristenmanagement in digitaler Personalakte
In Verbindung mit einem Dokumentenmanagement-System können Sie die digitale Personalakte nutzen und jede Aufbewahrungsfrist direkt am jeweiligen Dokument hinterlegen. Die Erinnerungsfunktion macht Sie rechtzeitig auf das Ablaufen der Frist aufmerksam. Entweder löschen Sie diese Dokumente dann manuell oder legen im Vorfeld fest, dass eine automatische Löschung oder Archivierung stattfinden soll.
Die elektronische Personalakte dient der Digitalisierung, Verwaltung und Archivierung aller Dokumente des Personalwesens. Dazu gehören Bewerbungsunterlagen genauso wie Arbeitsverträge und Steuerunterlagen. Diese Daten werden so archiviert, dass sie dem Datenschutz entsprechen.