Verfahrensdokumentation nach GoBD: Das müssen Sie wissen
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Verträge & Belege scannen und vernichten? Wir zeigen Ihnen, wie das ersetzende Scannen funktioniert und worauf Sie achten sollten.
Ersetzendes Scannen bezeichnet die rechtssichere Digitalisierung von Papierdokumenten, bei der die elektronischen Scans die Originale ersetzen und die eine spätere Vernichtung der Papierbelege ermöglicht. Es ist ein Prozess, bei dem Dokumente eingescannt, digital gespeichert und weiterverarbeitet werden, sodass die Papierversion nicht mehr aufbewahrt werden muss.
Ersetzendes Scannen ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung von Unternehmen und Behörden, der jedoch eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert, um die rechtlichen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
Ersetzendes Scannen beschreibt die digitale Erfassung papiergebundener Dokumente in ein elektronisches Dokumentenmanagement-System (DMS) und die anschließende Vernichtung des Originals. Das ersetzende Scannen ermöglicht dabei die medienbruchfreie, elektronische Weiterverarbeitung und Aufbewahrung des jeweiligen Scanproduktes und fördert die Umsetzung des papierlosen Büros.
Wer Papierdokumente vernichten und künftig nur noch digital statt analog archivieren will, muss sich mit einem klaren Ziel auseinandersetzen: rechtssicher digitalisieren, und zwar GoBD-konform und revisionssicher. Das sogenannte ersetzende Scannen ermöglicht genau das. Doch: Was ist eigentlich erlaubt? Und wo lauern Fallstricke?
Wer revisionssicher scannen will, muss diese Vorgaben lückenlos erfüllen, andernfalls drohen steuerliche Risiken oder der Verlust der Beweiskraft.
Nicht jedes Papier darf nach dem Scannen einfach in den Reißwolf wandern. Manche Dokumente müssen im Original aufbewahrt werden, selbst bei einer digitalen Archivierung. Diese Originale dürfen nach dem Scannen NICHT vernichtet werden:
Dokumentenart |
Grund/gesetzliche Vorgabe |
Notariell beurkundete Verträge |
Beweiswert, Formvorschrift |
Eröffnungsbilanzen |
Original nötig für Nachweiszwecke |
Jahresabschlüsse mit Unterschrift |
Beweiskraft laut HGB |
Zollpapiere / Ursprungszeugnisse |
Außenwirtschaftsrecht |
Arbeitszeugnisse (Originale) |
Persönlichkeitsrecht / Beweisführung |
Tipp: Eine vollständige Liste bietet DATEV oder die Muster-Verfahrensdokumentation der BStBK & DStV.
Tipp: Nutze Software mit automatisierter Belegarchivierung und medienbruchfreiem Workflow für schnellere Dokumentenzugriffe und weniger Papieraufwand.
Die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil jeder rechtssicheren Digitalisierung und wird in Betriebsprüfungen oft zuerst angefragt.
Hinweis: Nutzen Sie die Musterverfahrensdokumentation von BStBK & DStV oder die Vorlagen in DATEV (Stichwort: „DATEV Verfahrensdokumentation ersetzendes Scannen“).
Rechtssicheres ersetzendes Scannen durchläuft in der Regel ein einheitliches Verfahren von der Eingangspostverarbeitung über das Scannen und Vernichten der Belege bis hin zur Verfahrensdokumentation. Das sind die Schritte für rechtssicheres ersetzendes Scannen:
Zunächst sollte im Unternehmen grundsätzlich festgelegt werden, welche Dokumente durch ersetzendes Scannen digitalisiert werden. Sollen beispielsweise alle eingehenden aufbewahrungspflichtigen Dokumente, oder lediglich diejenigen mit Belegcharakter das ersetzende Scannen durchlaufen? Darüber hinaus ist das zu scannende Dokument auf Echtheit zu überprüfen und auch, ob eine Aufbewahrungspflicht im Original besteht.
Der Scanprozess kann beim ersetzenden Scannen zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Empfehlenswert ist allerdings, aufbewahrungspflichtige Dokumente zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einzuscannen, um den Schutz vor Verlust zu gewährleisten. Im Idealfall erfolgt der Scanprozess unmittelbar mit dem Posteingang.
Für den Digitalisierungsprozess sind ein entsprechendes Scangerät inklusive Software sowie die jeweils verantwortlichen Personen für den Scanvorgang festzulegen. Die digitalisierten Belege sind dabei einwandfrei lesbar und vollständig abzubilden. Bei Verwendung eines technisch einwandfreien und modernen Scanners werden diese Voraussetzung erfüllt, sodass eine Zertifizierung des Gerätes in der Regel nicht notwendig ist.
Nach dem Scanprozess wird das Dokument digital archiviert. Hierbei ist insbesondere der Grundsatz der Unveränderbarkeit nach §146 Abs. 4 AO zum Schutz vor Manipulation einzuhalten. Bei der Auswahl des Archivierungssystems spielt daher der Aspekt der Unveränderbarkeit und Überprüfbarkeit archivierter Dokumente eine wichtige Rolle.
Die Verbuchung von Geschäftsvorfällen erfolgt beim ersetzenden Scannen anhand des Scanproduktes. Hierfür wird im Idealfall eine entsprechende GoBD-konforme Buchhaltungssoftware verwendet. Die Bearbeitung des elektronischen Dokumentes, beispielsweise in Form von farblichen Hervorhebungen oder Buchungsvermerken, darf sich nicht auf die Lesbarkeit und Vollständigkeit im Vergleich zum Original auswirken.
Dokumente, die von der Aufbewahrungspflicht im Original nicht betroffen sind, können nun vernichtet werden. Hierbei ist jedoch eine letzte Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Vollständigkeit und Lesbarkeit des digitalisierten Dokumentes durchzuführen – am besten durch eine Person, die nicht unmittelbar am Scanvorgang beteiligt war. Darüber hinaus sollte beim rechtssicheren ersetzenden Scannen die Vernichtung sicherheitshalber erst einen Monat nach Abgabezeitpunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen.
Sämtliche zuvor ausgeführten Schritte sind für ein rechtssicheres ersetzendes Scannen nachvollziehbar zu dokumentieren. Hilfestellung für eine optimale Verfahrensdokumentation für ersetzendes Scannen bietet die sogenannte Musterverfahrensdokumentation. Die Musterverfahrensdokumentation wurde gemeinsam von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) erarbeitet.
Auf Grundlage der GoBD bietet die Musterverfahrensdokumentation eine Anleitung der einzelnen Verfahrensschritte für das ersetzende Scannen – vom Posteingang über die Digitalisierung bis hin zur Vernichtung und Archivierung. Auch die Digitalisierung steuerrelevanter Dokumente durch mobiles Scannen wird in der Musterverfahrensdokumentation erläutert. Was genau mobiles Scannen ist, wird im Blogbeitrag zu den Neuerungen der GoBD 2020 erklärt.
Das ersetzende Scannen bietet enorme Chancen für Steuerbüros, Unternehmen und Selbstständige, aber nur, wenn es korrekt umgesetzt wird. Denn wer die gesetzlichen Anforderungen ignoriert oder wichtige technische Standards nicht beachtet, riskiert Verlust der Beweiskraft, GoBD-Verstöße oder verpasste Effizienzpotenziale. Hier sind die häufigsten Stolpersteine und wie Sie sie elegant vermeiden:
Problem: Belege werden nicht vollständig erfasst (z. B. Rückseiten, handschriftliche Vermerke).
Lösung: Nutze professionelle Dokumentenscanner mit Duplex-Funktion, prüfe Scans stichprobenartig und sichere automatisierte Workflows, um medienbruchfreie Prozesse zu gewährleisten.
Problem: Ohne eine saubere Verfahrensdokumentation ist das ersetzende Scannen nicht GoBD-konform.
Lösung: Erstelle oder aktualisiere deine Dokumentation am besten nach dem „Muster Verfahrensdokumentation ersetzendes Scannen“ von DATEV oder BMF-Vorgaben. Eine gute DMS-Software hilft bei der Abbildung und Umsetzung.
Problem: Scanner, DMS oder Buchhaltungssoftware „sprechen“ nicht miteinander.
Lösung: Achte auf kompatible, GoBD-konforme Softwarelösungen und setze auf offene Schnittstellen für einen durchgängigen, revisionssicheren Workflow.
Problem: Belege werden vor Ablauf der rechtlich zulässigen Frist vernichtet.
Lösung: Vernichte Originale erst nach der digitalen Archivierung in einem GoBD- und BSI-konformen System, mit klarer Verfahrensanweisung und Nachvollziehbarkeit (DSGVO inklusive!).
Wer die Prozesse im Griff hat, profitiert gleich mehrfach:
Damit „digital das neue Original“ auch bei Ihnen funktioniert, brauchen Sie drei solide Säulen:
Mit dem ersetzenden Scannen schaffst du Ordnung, Effizienz und Rechtssicherheit, und machst den ersten Schritt in Richtung papierlose, digitale Buchhaltung. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Jetzt handeln statt abheften: Mit dem richtigen Setup und einem starken Partner wie paperless solutions gelingt der Einstieg in das digitale Dokumentenmanagement: einfach, sicher und zukunftsfähig.
Ersetzendes Scannen ist ein wichtiger Schritt hin zum papierlosen Büro und damit zu mehr Ordnung und Übersicht im Büro. Wer planvoll an die Sache herangeht und sich strikt an die Vorgaben der GoBD hält, wird ersetzendes (mobiles) Scannen als eine Befreiung von Ordnern und vom Dokumentensortieren für die Steuererklärung empfinden. Die benötigten Dokumente werden einfach manipulationssicher im Archiv des Dokumentenmanagement-Systems abgelegt, liegen dort bereit und können, in der Cloud gehostet, in Sekundenschnelle ortsunabhängig abgerufen werden.
Beim ersetzenden Scannen werden Papierdokumente nach dem Scannen rechtssicher vernichtet, wenn bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Unter anderem geschieht dies gemäß BMF-Schreiben, der BSI-Richtlinie TR-03138 (Resiscan) und den GoBD. Die gescannten Belege müssen dabei revisionssicher, DSGVO-konform und im PDF/A-Format archiviert sowie durch eine Verfahrensdokumentation (z. B. DATEV-konform) abgesichert sein. Ziel ist es, im Workflow Management Papierdokumente digital zu ersetzen, um Platz zu sparen, Prozesse zu beschleunigen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Nicht alle Dokumente dürfen nach dem ersetzenden Scannen vernichtet werden, dazu zählen z. B. notarielle Urkunden, Testamente, arbeitsrechtlich relevante Originale und bestimmte Verträge mit Schriftformerfordernis. Laut BSI TR-03138 (RESISCAN) und den Vorgaben des BMF müssen rechtliche Anforderungen, Beweiskraft und spezifische Archivierungsrichtlinien beachtet werden. Für eine rechtssichere Digitalisierung ist eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation, z. B. mit DATEV, unerlässlich.
Das ersetzende Scannen ermöglicht es, Papierdokumente nach dem rechtssicheren, GoBD-konformen Digitalisieren und der Originalvernichtung digital statt analog aufzubewahren. Dabei müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein, z. B. laut BMF, BSI und DATEV-Verfahrensdokumentation, um eine revisionssichere Ablage und die digitale Beweiskraft sicherzustellen. Durch den Einsatz geeigneter Scansoftware mit OCR und Metadaten-Erfassung wird die elektronische Archivierung effizient, platzsparend und medienbruchfrei gestaltet.
Ja, Belege dürfen im Rahmen des ersetzenden Scannens nach dem Scannen vernichtet werden, vorausgesetzt, alle Anforderungen der GoBD, des BSI sowie die Vorgaben des BMF werden erfüllt. Dazu zählen unter anderem eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation, der Einsatz geeigneter Software (z. B. DATEV) und ein revisionssicherer, DSGVO-konformer Scanprozess mit OCR-Texterkennung. Nur so wird die rechtssichere Digitalisierung von Papierdokumenten gewährleistet und eine digitale Archivierung mit Belegersetzung möglich.
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