Prozessoptimierung

Jede verpasste Skontofrist ist eine vertane Chance Geld zu sparen

Lassen Sie sich elektronisch an jede vereinbarte Skontofrist erinnern. Beanspruchen Sie den Rabatt, der Ihnen zusteht. Verschenken Sie kein Geld mehr. ► Jetzt mehr darüber lesen

Riesige Warenmengen wechseln jeden Tag den Besitzer, damit die Wirtschaft funktioniert. Die Vielfalt dieser Produkte reicht von Rohstoffen über Nahrungsmittel bis hin zu Komponenten in Zuliefererketten. Eines haben sie alle gemeinsam: Für jede Lieferung stellt das produzierende Unternehmen dem Käufer eine Rechnung über den Kaufpreis aus. Diese enthält neben den gesetzlich geforderten Angaben meist eine Zahlungsfrist samt Skonto-Vereinbarung. Sie erlaubt es dem Käufer, bis zum Ablauf der Skontofrist einen Preisnachlass in Anspruch zu nehmen. Je nach Rechnungsbetrag ist der Käufer gut beraten, die Skontofrist einzuhalten, weil er so eine Menge Geld sparen kann.

Was ist die Bedeutung von Skonto?

Der Begriff Skonto bezeichnet einen Preisnachlass, den Verkäufer Ihnen als Kunden meist im B2B-Bereich gewähren, wenn Sie einen Rechnungsbetrag schneller bezahlen, als es das festgelegte Zahlungsziel verlangt. Beträgt das Zahlungsziel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, so kann Ihnen ein Unternehmen anbieten, einen bestimmten Prozentanteil als Skontoabzug zu gewähren, wenn Sie das Geld schon früher, also bis zum Ende der Skontofrist, überweisen.

Ziehen Sie Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag ab

Die Frage, ob das Skonto von der Brutto- oder Netto-Rechnung abgezogen wird, ist schnell beantwortet: Der Skontoabzug liegt in der Regel bei 2 bis 3 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrags und ist meistens in Lieferverträgen niedergeschrieben. Mit einem Skontorechner können Sie den Skontoabzug ganz einfach berechnen, um ihn dann als Unternehmer oder seltener als Privatkunde von der Rechnung abzuziehen. Digitales Vertragsmanagement unterstützt Sie dabei, diese Fristen mit einer Software einzuhalten und Ihre Vorteile daraus zu ziehen.

Skonto gilt nur für Waren, nicht für Leistungen

Skonto wird in Handel und Wirtschaft ausschließlich auf Waren gewährt, nicht auf Dienstleistungen. Das hat sich insbesondere im Handwerk so etabliert und gilt als Berufsethos, um die Wertigkeit manueller Arbeit nicht zum Gegenstand von Verhandlungen werden zu lassen. Skonto, das Sie von einer Rechnung abziehen dürfen, bezieht sich immer nur auf Materialien, nie auf die investierte Arbeitskraft und -leistung.

Was ist die Skontofrist?

Die Skontofrist ist in den Zahlungsvereinbarungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten und bezeichnet das Datum, an dem Ihre Möglichkeit, von einem Rechnungsbetrag Skonto zu ziehen, abläuft. Im Normalfall bekommen Sie als Kunde die Ware nämlich ausgeliefert, ohne den fälligen Betrag dafür sofort entrichten zu müssen. In der Folge haben Sie die Möglichkeit, das Geld in einem bestimmten Zeitraum zu vergünstigten Konditionen zu bezahlen. Die Skontofrist markiert das Ende dieses Zeitraums.

Einhaltung der Zahlungsfrist sichert Ihnen den Skontoabzug

Halten Sie als Kunde die Zahlungsfrist ein, dürfen Sie das Skonto vom Brutto-Rechnungsbetrag abziehen. Landläufig liegt die Skontofrist bei 14 bis 30 Tagen, wobei der Skontoabzug auch gestaffelt sein kann. Dann können Sie die Rechnung beispielsweise binnen 14 Tagen mit einem Skonto von 3 Prozent begleichen. Zahlen Sie zwischen dem 15. und 30. Tag, bleiben Ihnen vielleicht noch 2 Prozent Skonto, die Sie in Anspruch nehmen können, bevor der gesamte Rechnungsbetrag fällig wird.

 

Welche Skonto-Arten und-Fristen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lieferantenskonto und Kundenskonto. Die erste Variante, das Lieferantenskonto, ist dann gegeben, wenn im B2B-Bereich ein Lieferant seinem Kundenunternehmen das Begleichen einer Rechnung mit Skonto in einem festgelegten Zeitraum gewährt, dieses also „Skonto zieht“. Die Rede ist dann auch von einem imaginären Lieferantenkredit über die Laufzeit der Zahlungsfrist. Von Kundenskonto ist im B2C-Bereich die Rede, wenn ein Unternehmen oder Händler etwa seinen Stammkunden Skonti gewährt.

Sie haben kein gesetzliches Anrecht auf Skontoabzug

Ein gesetzliches Anrecht auf Skonti gibt es nicht. Wenn ein Unternehmen Skonti gewährt, bleibt es ihm selbst überlassen, wie hoch der Skontosatz in welchem Zeitraum ist. Normal sind Skonti von 2 bis 3 Prozent des Brutto-Rechnungsbetrags, nach Zahlungsfristen zwischen 7 und 30 Tagen gestaffelt.

Wie Sie die Skontofrist elektronisch einhalten

Mit digitaler Eingangsrechnungsverarbeitung ist es beinahe unmöglich, dass Sie jemals wieder eine Skontofrist versäumen. Denn einerseits haben Sie den Überblick darüber, welche Rechnungen Sie in Ihrem Unternehmen noch begleichen müssen und bei welchen Mitarbeitern sie sich in welchen Bearbeitungsstadien befinden. Darüber hinaus erinnert Sie der Fristenkalender frühzeitig und mehrstufig an bevorstehende Abläufe von Fristen.

Fazit

Die digitale Rechnungsverarbeitung ist ein elementarer Bestandteil des papierlosen Büros. Sie ermöglicht Ihnen die GoBD-konforme, revisionssichere, digitale Archivierung Ihrer Eingangsrechnungen in einem Dokumentenmanagement-System (DMS). Ihre ganze Kraft spielt sie in der Cloud aus, denn so haben Sie all Ihre Eingangsrechnungen und Skontofristen ortsunabhängig vor Augen und verpassen keine Fristen mehr. Auf diese Weise können Sie sich viel Stress und außerdem jede Menge Geld sparen.

 

Wie lange darf man Skonto ziehen?

Wie lange Sie Skonto ziehen dürfen, ist jeweils in den Zahlungsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. An diese müssen Sie sich halten. Sie dürfen nicht eigenmächtig Skonti abziehen, die bestehenden Skontofristen widersprechen.

Wann fängt die Skontofrist an?

Wann eine Skontofrist beginnt, ist in der Regel im Kaufvertrag festgehalten. Da steht dann eine Formulierung wie „2 Prozent Skonto binnen 14 Tagen nach Rechnungszustellung“. In diesem Falle beginnt die Skontofrist also am Tag der Rechnungszustellung, nicht bereits am Tag der Rechnungserstellung.

Wie wird das Skonto berechnet?

Mal angenommen, Sie kaufen Steine für 10.000 Euro, um daraus eine Garage zu bauen. Wenn Sie 3 Prozent Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen bekommen, bedeutet das: 50.000 x 3 : 100 = 1.500. Sie zahlen also nur noch 50.000 Euro minus 1.500 Euro, also 48.500 Euro.

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