Sicherheit & Compliance

Barrierefreiheit und Software: Digitalisierung für alle zugänglich machen

Wie inklusive Lösungen digitale Herausforderungen meistern und echte digitale Kompetenz fördern

Barrierefreiheit und Software: Digitalisierung für alle zugänglich machen
10:26

Barrierefreiheit in Software ist ab Ende Juni 2025 dank des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gesetzlich verpflichtend. Damit ist es ein essenzieller Bestandteil moderner Softwareentwicklung. Denn besonders behindertengerechte Software schafft Chancengleichheit, indem sie Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Prozessen erleichtert. Ob barrierefreie PDF, barrierefreies Dokumentenmanagement oder eine barrierefreie Benutzeroberfläche: Diese Anforderungen sichern die Einhaltung von Accessibility Guidelines und erhöhen die Qualitätssicherung und Nutzerzufriedenheit. Welche Anforderungen der Gesetzgeber an eine barrierefreie Software stellt, wem sie hilft und warum digitale Teilhabe so wichtig ist, lesen Sie in diesem Blogartikel.

Definition: Was ist eine barrierefreie Software?

Barrierefreie Software ist so entwickelt, dass sie allen Menschen, unabhängig von motorischen oder visuellen Einschränkungen, eine einfache und komfortable Nutzung ermöglicht. Ob bei der barrierefreien E-Akte oder in digitalen Arbeitsprozessen: Eine barrierefreie Benutzeroberfläche orientiert sich an klaren barrierefreie Software-Richtlinien und setzt auf das Prinzip Accessibility First. Barrierefreiheit in der Software und die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen sind keine Hürden, sondern wichtige Schritte für echte Web Accessibility und inklusive digitale Lösungen.

Warum Barrierefreiheit in Softwareanwendungen wichtig ist

Laut dem statistischen Bundesamt leben in Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind fast 10 % der Bevölkerung. Und das Spektrum ist riesig. Von visuellen Einschränkungen, wie Sehbehinderungen, über Hörbeeinträchtigungen bis hin zu motorischen und kognitiven Herausforderungen. Für diese Gruppen ist eine behindertengerechte Software eine Grundvoraussetzung, um etwa arbeiten und digitale Inhalte nutzen zu können.

Barrierefreiheit digital – was heißt das genau?

Barrierefreie Software ist so gestaltet ist, dass wirklich jeder sie bedienen kann. Das umfasst:

  • Visuelle Einschränkungen: Menschen mit Sehbehinderung brauchen zum Beispiel kontrastreiche Farben, Bildschirmleser-kompatible Texte oder vergrößerbare Inhalte. Ohne solche Features wird der digitale Alltag schnell zum Blindflug.
  • Hörbehinderungen: Für Menschen mit Hörproblemen sind Untertitel, visuelle Hinweise oder alternative Kommunikationswege essenziell, damit keine wichtigen Infos verloren gehen.
  • Motorische Einschränkungen: Wer Schwierigkeiten hat, Maus oder Tastatur zu bedienen, braucht alternative Eingabemöglichkeiten wie Tastenkombinationen oder Sprachsteuerung. Hier zeigen sich viele barrierefreie Software-Anforderungen erst so richtig.
  • Kognitive Einschränkungen: Klare, einfache Sprache, gut strukturierte Menüs und verständliche Erklärungen helfen Menschen mit Lernschwierigkeiten oder anderen kognitiven Einschränkungen enorm.

Barrierefreie Software ist für viele Unternehmen und Behörden gesetzliche Verpflichtung. Die Einhaltung von barrierefreie Software-Richtlinien wie der BITV in Deutschland oder internationaler Standards ist Pflichtprogramm. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, führt am besten ein Accessibility Audit durch, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.

Gesetzliche Anforderungen & Normen

Es gibt klare gesetzliche Anforderungen und Normen für Softwarehersteller, die Prozesse digitalisieren. Barrierefreiheit in Software ist also sozial wichtig und verpflichtend. Wer das frühzeitig berücksichtigt, spart später jede Menge Aufwand. Deshalb ist es wichtig, diese Regeln zu kennen und umzusetzen. Drei zentrale Regelwerke, die ihnen dabei den Weg zeigen, sind BITV 2.0, WCAG und EN 301 549.

BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 legt in Deutschland fest, wie digitale Inhalte von öffentlichen Stellen barrierefrei zugänglich sein müssen. Sie sorgt dafür, dass Software und Webseiten so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie problemlos nutzen können, etwa per Screenreader oder Tastatur.

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international gültige Standards, die beschreiben, wie barrierefreie digitale Inhalte aussehen sollten. Sie helfen Softwareherstellern, ihre Produkte so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen, egal ob mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, gut bedienbar sind.

EN 301 549

Die europäische Norm EN 301 549 definiert konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von IT-Produkten und -Dienstleistungen. So stellt sie sicher, dass Software, Apps und digitale Dokumente für alle Nutzergruppen zugänglich sind und keine Hürden aufbauen.

Was bedeutet Barrierefreiheit in der Software?

Eigentlich ist es ganz einfach: Die Barrierefreiheit in Software hilft Menschen, damit sie trotz Behinderungen Software problemlos nutzen können, egal ob sie Farben schwer unterscheiden, keine Maus bedienen oder auf einen Screenreader angewiesen sind. Stellen Sie sich vor, Ihre Software ist wie ein gut besuchtes Café. Wenn der Eingang zu schmal ist, der Kaffee nur in leuchtend roten Tassen serviert wird und das Personal nur schnell und undeutlich spricht, fühlen sich manche Gäste direkt ausgeschlossen. Genauso ist es bei Software.

Semantisches HTML und ARIA-Labels unterstützen Screenreader

Wer nicht gut sieht, braucht kontrastreiche Farbschemata, damit Texte und Buttons klar erkennbar sind. Wer keine Maus nutzt, sollte sich auch mit der Tastatur durchklicken können, ohne im digitalen Nirwana zu landen. Und dann gibt es noch die Helden der Barrierefreiheit: Screenreader. Die lesen den Inhalt vor und helfen Menschen mit Sehbehinderung, sich zurechtzufinden. Dafür müssen Entwickler dafür sorgen, dass der Code sauber strukturiert ist: semantisches HTML und ARIA-Labels verraten den Screenreadern, was wohin gehört. Klingt technisch? Ja, aber genau das macht Software zugänglich und benutzerfreundlich für alle.

 

Mann mit schwerer körperlicher Behinderung nutzt diverse technische Hilfsmittel, um am PC arbeiten zu können.

Digitale Teilhabe von Mitarbeitenden

Man kann sich jedes Team im Unternehmen als Band vorstellen. Jedes Instrument muss mitspielen, damit der Song richtig gut klingt. Genauso wichtig ist es, dass alle Mitarbeitenden in der digitalen Arbeitswelt mitmischen können. Interne Softwarelösungen wie Personalportale, Zeiterfassungssysteme, Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) oder Collaboration-Tools sind heute echte Gamechanger, wenn es darum geht, die Arbeit für alle zugänglich und transparent zu machen.

Barrieren abbauen und Informationen verständlich bereitstellen

Warum? Weil digitale Teilhabe mehr bedeutet als nur einen Login zu haben. Es heißt: Barrieren abbauen, Informationen verständlich bereitstellen und Tools so gestalten, dass jeder, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen, voll dabei sein kann. Inklusion am digitalen Arbeitsplatz sorgt nicht nur für ein besseres Arbeitsklima, sondern steigert auch die Motivation und Produktivität, weil sich jeder ernst genommen und wertgeschätzt fühlt.

Niemand wird im digitalen Büro zurückgelassen

Neben dem humanen Aspekt gibt’s auch klare gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen nicht ignorieren sollten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung, während Inklusionsvereinbarungen und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sicherstellen, dass niemand im digitalen Büro zurückgelassen wird. Diese Regelwerke bieten eine starke Grundlage, um digitale Arbeitsplätze wirklich inklusiv zu gestalten. Mit den richtigen Tools und einem offenen Mindset schaffen Unternehmen einen Arbeitsplatz, an dem alle mitspielen können, barrierefrei, fair und zukunftssicher.

So gestaltet paperless solutions Barrierefreiheit in Software

Bei paperless solutions bedeutet Barrierefreiheit vor allem: Software, die wirklich für alle funktioniert, ganz ohne Hürden. Denn gerade in der digitalen Transformation ist es wichtiger denn je, dass Software für das papierlose Büro nicht nur smart, sondern auch zugänglich ist.

Handling digitaler Dokumente wird mit DMS kinderleicht

Warum? Ganz einfach: Digitale Herausforderungen gibt es viele, von komplexen Abläufen bis hin zu unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen. Mit einer DMS-Software (Dokumentenmanagement-System) von paperless solutions als d.velop-Reseller und -Partner wird das Handling digitaler Dokumente kinderleicht, egal ob mit oder ohne Einschränkungen.

Prozesse digitalisieren und demokratisieren

Dank ihrer digitalen Kompetenz sorgt paperless solutions dafür, dass die Vorteile von DMS nicht nur Effizienz und Ordnung bringen, sondern auch Barrierefreiheit garantieren. So bleibt niemand auf der Strecke und jeder profitiert von einer inklusiven, benutzerfreundlichen Software, die Prozesse digitalisiert und demokratisiert.

Barrierefreiheit von d.velop documents im Überblick

  • BITV 2.0-Konformität: Die Webanwendung erfüllt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die europäische Norm EN 301549 V3.2.1:2021 mit der Bewertung „sehr gut“ in allen Kategorien.
  • Neues Bedienkonzept: Durch umfangreiche Nutzerforschung wurden Aktionselemente optimiert, z. B. größere Aktionsfelder und verbesserte Beschreibungen für Screenreader-Nutzer.
  • Mobile App & WebClient: Die Software ist sowohl im Büro als auch im Homeoffice barrierefrei nutzbar, unabhängig vom Endgerät.
  • Zukünftige Entwicklungen:velop plant, die Barrierefreiheit durch verbesserte Spracherkennungstechnologien und integrative Benutzeroberflächen weiter zu stärken.
  • Partnerschaft mit Forschungsprojekt „werte.IT“:velop arbeitet mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. und der Universität Siegen zusammen, um eine Roadmap für inklusives Management zu entwickeln.
  • Praktische Testszenarien: In Testszenarien konnten blinde Nutzer komplexe Aufgaben wie das Trennen von PDFs und das Setzen von Trennungspunkten erfolgreich durchführen.
  • Gendergerechte Sprache: Die Software verwendet gendergerechte Sprache, um eine inklusive Kommunikation zu fördern.

Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheit und Usability?

Barrierefreiheit in Software bedeutet, dass digitale Anwendungen auch von Menschen mit Behinderungen, etwa mit Seh- oder motorischen Einschränkungen, uneingeschränkt genutzt werden können, gemäß Standards wie WCAG 2.1, BITV 2.0 oder EN 301 549. Usability hingegen beschreibt die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und Effizienz der Bedienung. Barrierefreie Software ist also ein Spezialfall besonders guter Usability, der digitale Teilhabe durch inklusives Design ermöglicht.

Müssen auch interne Softwarelösungen barrierefrei sein?

Ja, auch interne Softwarelösungen müssen barrierefrei sein, denn digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich zunehmend verpflichtend (z. B. durch die digitale Barrierefreiheit 2025), sondern fördert auch Inklusion und Zugänglichkeit für Mitarbeitende mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder anderen Bedürfnissen. Barrierefreie Software nach WCAG- und BITV-Richtlinien verbessert durch barrierefreies Design, Tastaturbedienbarkeit, assistive Technologien und Accessibility Testing die Nutzbarkeit und Qualität interner Systeme nachhaltig.

Wie erkenne ich, ob eine Software barrierefrei ist?

Ob eine Software barrierefrei ist, erkennt man daran, ob sie WCAG- oder BITV-konform entwickelt wurde und Anforderungen wie Fokussteuerung, Lesbarkeit, ARIA-Rollen, barrierefreie Formulare sowie mobile Accessibility berücksichtigt. Eine behindertengerechte Software erfüllt diese Kriterien durch inklusives UX-Design, Responsive Webdesign, und meidet Barrieren wie CAPTCHAs, um auch Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen.

Welche Funktionen sollten in barrierefreier Software enthalten sein?

Barrierefreie Software sollte Funktionen wie tastaturbedienbare Benutzeroberflächen, kontrastreiche und skalierbare UX/UI-Designs sowie Screenreader-Kompatibilität für Menschen mit visuellen oder motorischen Einschränkungen enthalten. Sie erfüllt die Anforderungen gesetzlicher Verpflichtungen und Accessibility Guidelines durch inklusive Softwarearchitektur, barrierefreie PDFs, barrierefreie E-Akten und eine barrierefreie Prozessdigitalisierung, die regelmäßig durch Accessibility Audits geprüft werden.

 

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