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Wie inklusive Lösungen digitale Herausforderungen meistern und echte digitale Kompetenz fördern
Barrierefreiheit in Software ist ab Ende Juni 2025 dank des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gesetzlich verpflichtend. Damit ist es ein essenzieller Bestandteil moderner Softwareentwicklung. Denn besonders behindertengerechte Software schafft Chancengleichheit, indem sie Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Prozessen erleichtert. Ob barrierefreie PDF, barrierefreies Dokumentenmanagement oder eine barrierefreie Benutzeroberfläche: Diese Anforderungen sichern die Einhaltung von Accessibility Guidelines und erhöhen die Qualitätssicherung und Nutzerzufriedenheit. Welche Anforderungen der Gesetzgeber an eine barrierefreie Software stellt, wem sie hilft und warum digitale Teilhabe so wichtig ist, lesen Sie in diesem Blogartikel.
Barrierefreie Software ist so entwickelt, dass sie allen Menschen, unabhängig von motorischen oder visuellen Einschränkungen, eine einfache und komfortable Nutzung ermöglicht. Ob bei der barrierefreien E-Akte oder in digitalen Arbeitsprozessen: Eine barrierefreie Benutzeroberfläche orientiert sich an klaren barrierefreie Software-Richtlinien und setzt auf das Prinzip Accessibility First. Barrierefreiheit in der Software und die damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen sind keine Hürden, sondern wichtige Schritte für echte Web Accessibility und inklusive digitale Lösungen.
Laut dem statistischen Bundesamt leben in Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind fast 10 % der Bevölkerung. Und das Spektrum ist riesig. Von visuellen Einschränkungen, wie Sehbehinderungen, über Hörbeeinträchtigungen bis hin zu motorischen und kognitiven Herausforderungen. Für diese Gruppen ist eine behindertengerechte Software eine Grundvoraussetzung, um etwa arbeiten und digitale Inhalte nutzen zu können.
Barrierefreie Software ist so gestaltet ist, dass wirklich jeder sie bedienen kann. Das umfasst:
Barrierefreie Software ist für viele Unternehmen und Behörden gesetzliche Verpflichtung. Die Einhaltung von barrierefreie Software-Richtlinien wie der BITV in Deutschland oder internationaler Standards ist Pflichtprogramm. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, führt am besten ein Accessibility Audit durch, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
Es gibt klare gesetzliche Anforderungen und Normen für Softwarehersteller, die Prozesse digitalisieren. Barrierefreiheit in Software ist also sozial wichtig und verpflichtend. Wer das frühzeitig berücksichtigt, spart später jede Menge Aufwand. Deshalb ist es wichtig, diese Regeln zu kennen und umzusetzen. Drei zentrale Regelwerke, die ihnen dabei den Weg zeigen, sind BITV 2.0, WCAG und EN 301 549.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 legt in Deutschland fest, wie digitale Inhalte von öffentlichen Stellen barrierefrei zugänglich sein müssen. Sie sorgt dafür, dass Software und Webseiten so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie problemlos nutzen können, etwa per Screenreader oder Tastatur.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international gültige Standards, die beschreiben, wie barrierefreie digitale Inhalte aussehen sollten. Sie helfen Softwareherstellern, ihre Produkte so zu entwickeln, dass sie für alle Menschen, egal ob mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, gut bedienbar sind.
Die europäische Norm EN 301 549 definiert konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von IT-Produkten und -Dienstleistungen. So stellt sie sicher, dass Software, Apps und digitale Dokumente für alle Nutzergruppen zugänglich sind und keine Hürden aufbauen.
Eigentlich ist es ganz einfach: Die Barrierefreiheit in Software hilft Menschen, damit sie trotz Behinderungen Software problemlos nutzen können, egal ob sie Farben schwer unterscheiden, keine Maus bedienen oder auf einen Screenreader angewiesen sind. Stellen Sie sich vor, Ihre Software ist wie ein gut besuchtes Café. Wenn der Eingang zu schmal ist, der Kaffee nur in leuchtend roten Tassen serviert wird und das Personal nur schnell und undeutlich spricht, fühlen sich manche Gäste direkt ausgeschlossen. Genauso ist es bei Software.
Wer nicht gut sieht, braucht kontrastreiche Farbschemata, damit Texte und Buttons klar erkennbar sind. Wer keine Maus nutzt, sollte sich auch mit der Tastatur durchklicken können, ohne im digitalen Nirwana zu landen. Und dann gibt es noch die Helden der Barrierefreiheit: Screenreader. Die lesen den Inhalt vor und helfen Menschen mit Sehbehinderung, sich zurechtzufinden. Dafür müssen Entwickler dafür sorgen, dass der Code sauber strukturiert ist: semantisches HTML und ARIA-Labels verraten den Screenreadern, was wohin gehört. Klingt technisch? Ja, aber genau das macht Software zugänglich und benutzerfreundlich für alle.
Man kann sich jedes Team im Unternehmen als Band vorstellen. Jedes Instrument muss mitspielen, damit der Song richtig gut klingt. Genauso wichtig ist es, dass alle Mitarbeitenden in der digitalen Arbeitswelt mitmischen können. Interne Softwarelösungen wie Personalportale, Zeiterfassungssysteme, Dokumentenmanagement-Systeme (DMS) oder Collaboration-Tools sind heute echte Gamechanger, wenn es darum geht, die Arbeit für alle zugänglich und transparent zu machen.
Warum? Weil digitale Teilhabe mehr bedeutet als nur einen Login zu haben. Es heißt: Barrieren abbauen, Informationen verständlich bereitstellen und Tools so gestalten, dass jeder, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen, voll dabei sein kann. Inklusion am digitalen Arbeitsplatz sorgt nicht nur für ein besseres Arbeitsklima, sondern steigert auch die Motivation und Produktivität, weil sich jeder ernst genommen und wertgeschätzt fühlt.
Neben dem humanen Aspekt gibt’s auch klare gesetzliche Vorgaben, die Unternehmen nicht ignorieren sollten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung, während Inklusionsvereinbarungen und die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sicherstellen, dass niemand im digitalen Büro zurückgelassen wird. Diese Regelwerke bieten eine starke Grundlage, um digitale Arbeitsplätze wirklich inklusiv zu gestalten. Mit den richtigen Tools und einem offenen Mindset schaffen Unternehmen einen Arbeitsplatz, an dem alle mitspielen können, barrierefrei, fair und zukunftssicher.
Bei paperless solutions bedeutet Barrierefreiheit vor allem: Software, die wirklich für alle funktioniert, ganz ohne Hürden. Denn gerade in der digitalen Transformation ist es wichtiger denn je, dass Software für das papierlose Büro nicht nur smart, sondern auch zugänglich ist.
Warum? Ganz einfach: Digitale Herausforderungen gibt es viele, von komplexen Abläufen bis hin zu unterschiedlichen Nutzerbedürfnissen. Mit einer DMS-Software (Dokumentenmanagement-System) von paperless solutions als d.velop-Reseller und -Partner wird das Handling digitaler Dokumente kinderleicht, egal ob mit oder ohne Einschränkungen.
Dank ihrer digitalen Kompetenz sorgt paperless solutions dafür, dass die Vorteile von DMS nicht nur Effizienz und Ordnung bringen, sondern auch Barrierefreiheit garantieren. So bleibt niemand auf der Strecke und jeder profitiert von einer inklusiven, benutzerfreundlichen Software, die Prozesse digitalisiert und demokratisiert.
Barrierefreiheit in Software bedeutet, dass digitale Anwendungen auch von Menschen mit Behinderungen, etwa mit Seh- oder motorischen Einschränkungen, uneingeschränkt genutzt werden können, gemäß Standards wie WCAG 2.1, BITV 2.0 oder EN 301 549. Usability hingegen beschreibt die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und Effizienz der Bedienung. Barrierefreie Software ist also ein Spezialfall besonders guter Usability, der digitale Teilhabe durch inklusives Design ermöglicht.
Ja, auch interne Softwarelösungen müssen barrierefrei sein, denn digitale Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich zunehmend verpflichtend (z. B. durch die digitale Barrierefreiheit 2025), sondern fördert auch Inklusion und Zugänglichkeit für Mitarbeitende mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder anderen Bedürfnissen. Barrierefreie Software nach WCAG- und BITV-Richtlinien verbessert durch barrierefreies Design, Tastaturbedienbarkeit, assistive Technologien und Accessibility Testing die Nutzbarkeit und Qualität interner Systeme nachhaltig.
Ob eine Software barrierefrei ist, erkennt man daran, ob sie WCAG- oder BITV-konform entwickelt wurde und Anforderungen wie Fokussteuerung, Lesbarkeit, ARIA-Rollen, barrierefreie Formulare sowie mobile Accessibility berücksichtigt. Eine behindertengerechte Software erfüllt diese Kriterien durch inklusives UX-Design, Responsive Webdesign, und meidet Barrieren wie CAPTCHAs, um auch Menschen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen eine gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen.
Barrierefreie Software sollte Funktionen wie tastaturbedienbare Benutzeroberflächen, kontrastreiche und skalierbare UX/UI-Designs sowie Screenreader-Kompatibilität für Menschen mit visuellen oder motorischen Einschränkungen enthalten. Sie erfüllt die Anforderungen gesetzlicher Verpflichtungen und Accessibility Guidelines durch inklusive Softwarearchitektur, barrierefreie PDFs, barrierefreie E-Akten und eine barrierefreie Prozessdigitalisierung, die regelmäßig durch Accessibility Audits geprüft werden.
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