Personalakten digitalisieren für mehr Sicherheit und schnellere Workflows
Sie haben die Nase voll von Papierstapeln und unvollständigen Akten? Dann starten Sie ins papierlose Büro. Digitalisieren Sie einfach Ihre...
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Seit der Einführung des E-Government-Gesetz (EGovG) 2013 tut sich was bei der Modernisierung der Behörden. Spätestens mit dem „Programm Digitale Verwaltung 2020“ ist das Ende der Papierberge eingeläutet. Eine Maßnahme dieses Programms: die elektronische Akte für die öffentliche Verwaltung
Die elektronische Akte, kurz E-Akte, ist das Pendant zur klassischen Papierakte in der öffentlichen Verwaltung und bündelt alle Dokumente digital. Sie bildet die Basis für die digitale Archivierung von Dokumenten in einem Dokumentenmanagement-System (DMS).
In § 6 des E-Government-Gesetzes heißt es über die digitale Aktenführung: „Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen.“ Das bedeutet: Die E-Akte muss sachlich zusammengehörende Vorgänge und Dokumente logisch, lückenlos und nachvollziehbar digital zusammenzufassen. Der große Unterschied zur Papierakte: Neben Scans, E-Mails, Text-, Tabellen- und Bilddateien kann die E-Akte auch Audio- und Videoformate beinhalten. Der Begriff „E-Akte“ ist nicht zu verwechseln mit dem der „digitalen Akte“, der in der Wirtschaft gebräuchlich ist. Das Prinzip ist allerdings vergleichbar.
So funktioniert die Arbeit mit der E-Akte
Vom Aufbau her entsprechen sich die elektronische Akte und die Papierakte. Es gibt einen virtuellen Aktendeckel mit den wichtigsten Informationen zum Inhalt, dazu Laschen und Register, um die digitale Aktenverwaltung zu strukturieren. Doch wie arbeitet es sich nun mit der E-Akte? Die Antwort: Eigentlich genauso so, wie mit dem Ablagesystem aus Papier. Sie gliedert sich wie ihr analoges Pendant in Vorgänge und Dokumente. Und doch gibt es gravierende Unterschiede. Hier sind exemplarisch die wichtigsten Arbeitsschritte aufgezeigt:
Der Umstieg auf die E-Akte funktioniert am besten, wenn die Belegschaft nicht außen vor bleibt. Es empfiehlt sich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig in den Prozess einzubinden und für Akzeptanz zu sorgen. Wichtig dabei ist, sie von den Vorteilen der elektronischen Akte zu überzeugen und gründlich zu schulen. Dann werden sie auch die Vorzüge der neuen Technologie schnell zu schätzen wissen.
Mit der E-Akte verändern sich schließlich zahlreiche Dinge zum Positiven. Nicht nur die offensichtlichen Vorteile wie die Platzersparnis nach der Aktenvernichtung oder der Verzicht auf das Herumwuchten von schlecht sortierten oder unvollständigen Aktenordnern spielen dabei eine Rolle. Zu den Stärken der elektronischen Akte gehören vielmehr auch diese Gesichtspunkte:
Grundsätzlich gelten für die elektronische Akte dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie für die herkömmliche Papierakte. Das bedeutet, dass sie dauerhaft gespeichert und jederzeit den Zugriffsberechtigten zur Verfügung stehen muss. Auch die Regeln der ordnungsgemäßen und rechtskonformen Aktenführung müssen strikt eingehalten werden:
Das E-Government-Gesetz enthält noch eine Reihe weiterer Regelungen. Sie sollen vor allem die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung im Zuge der Digitalisierung erleichtern. Einige Kernpunkte des EGovG im Überblick:
Behörden müssen, so die IT-Infrastruktur es zulässt, Menschen die Möglichkeit bieten, Daten elektronisch zu übermitteln, einschließlich der digitalen Unterschrift. Ebenso müssen das Erbringen von elektronischen Nachweisen und Zahlungstätigungen in Verwaltungsverfahren möglich sein.
Amts- und Verkündungsblätter müssen auf einer für alle Bürger einsehbaren Plattform digital zugänglich sein.
Bundesbehörden müssen kontaktrelevante Informationen öffentlich zugänglich und in sprachlich verständlicher Weise bereitstellen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Akteneinsicht zu bekommen: den Aktenausdruck, die Bildschirmwiedergabe in der Behörde selbst, das digitale Dokument per E-Mail oder den elektronischen Zugriff auf die betreffenden Akten zuhause.
Bundesbehörden sollen die elektronische Kommunikation wie auch die Verwendung elektronischer Dokumente möglichst barrierefrei gestalten. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Die Einführung der E-Akte erfordert eine gute Vorbereitung, bei der die Beratung und Umsetzung durch einen Digitalisierungsberater ratsam ist. Denn nur ein Experte kann die verwendete Fachsoftware und IT-Infrastruktur analysieren, um anschließend die DMS-Integration vorzunehmen.
Die elektronische Akte in der öffentlichen Verwaltung ist ein Schritt in die richtige Richtung bei der Digitalisierung von Behördenarchiven. Papierarchiv, Aktenschrank und antiquierte Ablagesysteme standen einer modernen Verwaltung lange im Weg. Dass digitales Dokumentenmanagement mittels Dokumentenmanagement-System nun dabei hilft, digitale Archive aufzubauen, erleichtert nicht nur die Arbeit der Beamten, sondern beschleunigt auch administrative Vorgänge. Das freut nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger.
Aber nicht nur Behörden profitieren von der E-Akte. Auch für Wirtschaftsunternehmen tun sich mit der digitalen Akte, dem Pendant zur E-Akte in der Wirtschaft, völlig neue Horizonte auf. Gerade dort, wo Akten ganze Regalwände und Kellerräume verschlingen, bietet die digitale Akte nicht nur die Gelegenheit, Platz zu sparen, indem sie die physischen Akten ersetzt. Sie erleichtert insbesondere die Arbeit mit Ordnern, Vorgängen und Dokumenten immens. Niemand muss mehr suchen, schleppen, wühlen, kopieren, scannen, abheften und in düsteren Kellergewölben nach Dokumenten forschen gehen. Denn nichts geht mehr verloren. Alle Vorgänge, die zu einer Akte gehören, sind in nachvollziehbarer Reihenfolge verfügbar und, je nach Freigabe, von überall aus abrufbar. Und das spart vor allem Zeit und schont die Nerven aller.
Die E-Akte ist das digitale Pendant zur klassischen Papierakte in der öffentlichen Verwaltung. Durch ein Dokumentenmanagement-System wird eine digitale Aktenstruktur mit teilautomatisierten Workflows aufgebaut, welche die Dokumente den entsprechenden Akten zuweisen.
Deutschland will Vorreiter in der Digitalisierung werden. Dafür setzen die Politiker auf entsprechende Gesetze, welche die öffentliche Verwaltung in die Digitalisierungspflicht bringen. Das E-Government-Gesetz etwa setzt die digitale Aktenführung als gegeben voraus. Daneben bringt die E-Akte viele Vorteile mit sich, wie etwa eine zentrale Ablage, schnelle Suche oder teilautomatisierte Workflows.
Das E-Government-Gesetzt nimmt die öffentliche Verwaltung in die Pflicht, seit dem 01.01.2020 auf eine elektronische Aktenführung zu setzen. Wer noch immer Papierakten wälzt, muss mit deftigen Strafen rechnen.
Dokumente mit einem gemeinsamen Nenner gehören in eine Akte. In Unternehmen sind daher häufig Personalakten, Kundenakten und Lieferantenakten anzutreffen. Außerdem gibt es noch Bauakten, Projektakten, Produktakten und vieles mehr.
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