Was ist die eIDAS-Verordnung?
Hinter der eIDAS-Voerordnung (eIDAS-VO) versteckt sich die Bezeichnung: „electronic Identification, Authentication and Trust Services“, auf Deutsch auch IVT (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen). Dabei handelt es sich um eine EU-Verordnung (Nr. 910/2014), die in ganz Europa seit 2016 gültig ist und das Ziel verfolgt, die grenzüberschreitende Kompatibilität von Identifizierungssystemen sicherzustellen.
eIDAS als Standard für digitale Signatur, Siegel und Zeitstempel
Die eIDAS-Verordnung hat in Deutschland das Signaturgesetz (SigG) abgelöst und stellt verbindliche, einheitliche Standards für elektronische Signaturen (auch E-Signatur), Siegel, Zeitstempel, Webseiten-Zertifikate und Einschreiben in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sicher. Die eIDAS-Verordnung regelt im EU-Binnenmarkt den grenzüberschreitenden Einsatz von elektronischer Identifizierung und Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen.
Welche Vorteile hat die eIDAS-VO?
Die eIDAS-Regulation hat für Unternehmen einen digitalen EU-Binnenmarkt geschaffen. Die Vorteile, die diese internationalen Standards mit sich bringen, sind vielfältig. So können Sie beispielsweise innerhalb der EU größere Anschaffungen tätigen und Transaktionen sicher abwickeln. Sie möchten in Frankreich eine Immobilie oder in Spanien ein Fahrzeug erwerben? Das ist dank eIDAS problemlos digital möglich. Es gibt aber noch weitere Vorzüge, die aus der Verordnung resultieren:
Elektronische Identifizierung ermöglicht international gültige Signatur
- Verbindliche Standards in allen EU-Staaten garantieren Rechts- und Beweissicherheit
- Förderung kostensparender, elektronischer Geschäftsprozesse innerhalb der EU
- Verpflichtende Anerkennung von Vertrauensdiensten bei Behörden in ganz Europa
- Sicherheit durch digitale Identifizierung von Sender und Empfänger mit der eID
- Zeitsparendes, digitales Vertragsmanagement: Signieren internationaler Verträge auch mobil
- Rechtssichere Transaktionen EU-weit
Welche Vertrauensdienstleister gibt es?
Elektronische Vertrauensdienste, auch Trust Service Provider (TSP), bürgen für die digitale Identität von Personen. Das geschieht durch digitale Zertifikate, Signaturen und Authentifizierung. Die eIDAS-Verordnung gibt den Rahmen vor, wie Vertrauensdienstleister diese Aufgabe innerhalb der EU zu erbringen haben.
eIDAS-VO sorgt für vergleichbares Sicherheitsniveau
Die zuständige Aufsichtsstelle ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dem BSI obliegt auch die Qualifizierung der Anbieter, damit elektronische Vertrauensdienste in ganz Deutschland über ein vergleichbares Sicherheitsniveau verfügen.
Elektronische Vertrauensdienste müssen eIDAS-Anforderungen erfüllen
Wenn Sie Vertrauensdienstleistungen wie die qualifizierte elektronische Signatur (QES), Validierungsdienste, Zustelldienste, Zeitstempel oder Bewahrungsdienste für signierte oder gesiegelte Dokumente in Anspruch nehmen, sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen qualifizierten Trust Service Provider handelt, der die Anforderungen der eIDAS erfüllt.
Digitale Unterschrift: viele Anbieter in der EU
Auf ihrer Website bietet die Bundesnetzagentur einen Überblick über alle qualifizierten Vertrauensdienstleister in den EU-Staaten an, die das eIDAS-Zertifikat samt Registrierungsnummer anbieten und die elektronische Signaturkarte ausstellen. In Deutschland zählen etwa die Deutsche Post AG, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Telekom AG und die Bundesnetzagentur selbst zu den Institutionen, die die digitale Unterschrift anbieten.