DIN 66399: 3 Schutzklassen, 7 Sicherheitsstufen
Schutzklasse 1 – normaler Schutzbedarf: keine negativen Folgen bei Bekanntwerden zu befürchten, z.B. allgemeine Geschäftskorrespondenz ohne sensible Inhalte
Schutzklasse 2 – hoher Schutzbedarf: negative Folgen bei Bekanntwerden sind nicht ausgeschlossen, z.B. sensible Daten wie Personalakten
Schutzklasse 3 – sehr hoher Schutzbedarf: negative Auswirkungen bei Bekanntwerden zu befürchten, z.B. Patienten- und Mandantenakten, Geheimakten aus der Regierung
DIN 66399: Personenbezogene Daten mindestens Sicherheitsstufe 3
Neben der Schutzklasse gibt es noch die Sicherheitsstufe. Auf einer Skala von 1 „Allgemeine Daten“ bis 7 „Top Secret Hochsicherheitsdaten“ regelt sie, wie groß die geschredderten Fragmente eines analogen oder digitalen Datenträgers nach dem Schreddern noch sein dürfen. Die 7 Stufen reichen von „Reproduktion mit einfachem Aufwand möglich“ bis hin zu „Reproduktion ausgeschlossen“. Enthalten Dokumente personenbezogene Daten, so gilt immer mindestens Sicherheitsstufe 3, für die es heißt: „Sensible Daten: Reproduktion mit erheblichem Aufwand“.
Welche Vorteile bietet die Aktenvernichtung?
Die ordnungsgemäße Aktenvernichtung bietet vor allem Zweierlei: rechtliche Sicherheit für das Unternehmen und datentechnische Sicherheit für diejenigen Personen, deren personenbezogene Daten erhoben wurden. Denn bei der Archivierung von Akten sind immer auch persönliche Daten und Interna involviert. Und vor allem Erstgenannte gelten als besonders schützenswert, weil ihr Bekanntwerden je nach Kontext schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Deshalb sollten sich Unternehmen eine Frage stellen: Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn diese Unterlagen publik werden? Akten, die personenbezogene Daten enthalten, sind zu vernichten, wenn keine Gesetze, z.B. Steuergesetze wie die GoBD, dagegensprechen.
Akten vernichten und Platz für Neues schaffen
Die Aktenvernichtung ist aber auch der erste Schritt in Ihr papierloses Büro. Und: Die Aktenvernichtung schafft Platz für neue Verwendungszwecke, wo einst das Papierarchiv lagerte. Ersetzendes Scannen konserviert die wichtigsten Akten schnell auffindbar in digitaler Form und speichert sie dauerhaft im digitalen Archiv Ihres Dokumentenmanagement-Systems (DMS). Es ist Ihr Weg hin zu schnelleren und effizienteren Workflows bei gleichzeitigem Wegfall hoher Lager-, Papier-, Druck- und Portokosten.
Wie kann ein DMS bei der Aktenvernichtung helfen?
Mit dem DMS können Sie ein digitales Archiv aufbauen, in dem Ihre Papierakten in digitalisierter Form Platz finden. Das bietet gleich eine Vielzahl an Vorteilen, denn nach der Aktenentsorgung stehen die digitalen Dokumente plötzlich jedem im Unternehmen ortsunabhängig jederzeit zur Verfügung. Das heißt: Kein langwieriges Suchen mehr. Dokumente sind stattdessen in Sekundenschnelle verfügbar, was ungeahnte Kollaborationsmöglichkeiten über Standortgrenzen hinweg ermöglicht.
Analoge Datenvernichtung ermöglicht individuelle Zugriffsrechte
Aber es gibt noch mehr Vorteile, die eine analoge Datenvernichtung mit sich bringt: Nach der Digitalisierung Ihrer Akten können Sie Ihre digitalen Akten vor unbefugten Zugriffen schützen, indem Sie einzelnen Personen oder Personengruppen individuelle Zugriffsrechte einräumen. Somit stehen in Ihrem Unternehmen keine Aktenordner mehr ungeschützt herum, sondern Sie stellen diese passwortgeschützt und verschlüsselt auf einem Server denjenigen zur Verfügung, die damit arbeiten.